Wichtige Vorschriften für Halter von Neuweltkameliden
Sachkundelehrgang
Jeder Halter von Neuweltkameliden muss einen Sachkundelehrgang vorweisen. Auf der Messe in Leipzig kamen wir mit einigen Neuanfängern ins Gespräch, und die sagten uns, dass der Verkäufer der Tiere meinte, nur Züchter brauchen diesen. Nein, jeder Halter braucht den. Es ist wichtig zu beachten, dass zu Haltung dieser Tierart (Kamele) ein Berufsabschluss oder Studium im Landwirtschaft/Tierwirtschaft explizit nicht ausreicht für dessen Haltung. Es muss deutschlandweit ein Sachkundelehrgang zur Haltung von Kameliden erworben werden.
Es ist eine gesetzliche Grundvoraussetzung zur Haltung dieser Tiere, festgehalten im Tierschutzgesetz §11 Abs.1.8.
In Deutschland gehaltene Neuweltkameliden gelten im Tierschutzgesetz nicht als landwirtschaftliche Nutztiere!
Nachzulesen auf unserer Internetseite unter Wissenswertes, Fakten und Zahlen,
Zahl 6
https://www.alpakas-lamas.org/alpakas_in_zahlen.php
Der nächste große Sachkundelehrgang für alle Kamelid Halter deutschlandweit oder die, die es noch werden wollen findet voraussichtlich im Januar 2026 im Versuchsgut Köllitzsch statt. Anmeldungen werden ab diesen Herbst über unseren Verein gern entgegengenommen. Näheres wird dieses Jahr noch auf unserer Internetseit https://www.alpakas-lamas.org/ im Herbst bekanntgegeben.
Bestandsliste der Tiere
Hinsichtlich der Führung einer Bestandsliste für die Tiere besteht ein erhebliches Defizit Jeder Kamelid Halter muss eine Bestandsliste seiner Tiere vorweisen, diese muss tagaktuell sein, auch wenn nur zwei Tiere gehalten werden. Diese Liste ist mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
Nachlesen können sie das auf unserer Internetseite unter Tierdokumentation
https://www.alpakas-lamas.org/tierdoku1.php